Berlin, 31. März 2022. „Jede Stunde ein Suizid in Deutschland, über 9000 im Jahr. Täglich erleben 500 Menschen den Verlust und die Trauer nach dem Suizid eines nahestehenden Menschen: Eltern, Kinder, Geschwister, Freundinnen und Freunde, Mitschülerinnen und Mitschüler, Kolleginnen und Kollegen, Nachbarn“, so Dr. Ute Lewitzka, Vorsitzende der DGS sowie Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie.
„Bevor wir überhaupt eine gesetzlich geregelte Suizidbeihilfe diskutieren oder gar zu deren Umsetzung bundesweite Beratungsstellen in Betracht ziehen, muss dringend die Suizidprävention gestärkt werden“, fordert Professor Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des DHPV.
Seitdem der im Jahr 2015 mit großer Mehrheit im Deutschen Bundestag beschlossene § 217 StGB vor zwei Jahren durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben wurde, konzentriert sich die öffentliche und politische Diskussion auf die gesetzliche Regulierung der Suizidbeihilfe. Die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) und der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) fordern stattdessen eine gesetzliche Verankerung der Suizidprävention und legen entsprechende Vorschläge vor.
Die Vorschläge können Sie als PDF hier herunterladen: https://www.felberinstitut.de/wp-content/uploads/Forderungen-der-DGS-und-des-DHPV-fuer-eine-gesetzliche-Verankerung-der-Suizidpraevention.pdf