Werner Felber
Der Namensgeber

Suizid, Suizidprävention und Kunst
Am 28. April 2018 wurde in Dresden das neu geschaffene Werner-Felber-Institut mit einem Symposium offiziell eröffnet.
Es ist sicherlich ungewöhnlich, eine Institution nach einem noch lebenden und tätigen Wissenschaftler zu dessen Ehren zu benennen. Meist erfolgen solche öffentlichen Ehrungen erst nach dem Ableben einer Berühmtheit. Aber bei Werner Felber ist die Modifikation von solchen überkommenden Regeln begreifbar.
Schließlich ist Felber als Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) derjenige, der die überhaupt allererste Einrichtung in Deutschland zur Hilfe für Suizidgefährdete maßgeblich ausgebaut und über mehr als ein Jahrzehnt geleitet hat. Sie war im Jahr 1967 von Felbers damaligen Chef Ehrig Lange, dem Direktor der Psychiatrischen Klinik an der Medizinischen Akademie Dresden, dem heutigen Universitätsklinikum Carl-Gustav-Carus, ins Leben gerufen worden.
Im Rahmen eines mehrtägigen Symposiums zum Thema Suizidprävention 1985 in Szeged/Ungarn kamen die westdeutschen DGS-Mitglieder erstmals mit einigen aus der DDR angereisten Kollegen in einen persönlichen Austausch. Unter ihnen war auch Werner Felber, der in letzter Minute die Erlaubnis zur Ausreise nach Ungarn erhalten hatte. Vielen Anwesenden wurde er sogleich zum Freund.
So wurde Felber zu einem entscheidenden Bindeglied, insbesondere in der Wendezeit, als er, sobald das möglich war, in die DGS eintrat und dort prägende Funktionen übernahm. Über acht Jahre, von 1999 bis 2007, leitete Felber dann als 1. Vorsitzender die Geschicke der DGS. In Dresden wurde Felber Oberarzt und war seit 1999 bis kurz vor seiner Pensionierung (2009) kommissarischer Direktor der Klinik.
Das Institut wurde jetzt gegründet „zur Förderung der interdisziplinären Forschung im Gesundheitswesen mit dem Schwerpunkt der Suizidprävention“. Es wird derzeit finanziell gefördert durch das Projekt des Bundesministeriums für Gesundheit und ist als Verein im Handelsregister eingetragen.
Den Lesern der Zeitschrift „Suizidprophylaxe“ ist Werner Felber als Autor, in den letzten Jahren aber vor allem als einer der Gestalter der Kunst auf dem Heftumschlag und als kenntnisreicher, kritischer Kommentator der abgebildeten Kunstwerke zum Suizid bekannt
Nach: Hans Wedler (2018). Ehrung: Werner-Felber-Institut. In Suizidprophylaxe, 45 (3), S. 99
Vorstand
Vorstandsvorsitzende: PD Dr. med. habil. Ute Lewitzka
Stellvertretende Vorstandsvorsitzende: Dr.-Ing. Nadine Glasow
Mitglied des Vorstandes: Prof. Dr. med. Burkhard Jabs
Gründungsmitglieder
Wir sind ein interdisziplinäres Team. Uns verbinden die beruflichen Bezüge zum Thema Suizidalität und die Liebe zu Dresden.

PD Dr. Phil. Dipl.-Psych. Dipl.-Theol. Rita Bauer
Psychologische Psychotherapeutin (VT), Supervisorin
Ihre Forschungsschwerpunkte sind Risikofaktoren von Suiziden, Belastungen von Angehörigen psychisch Kranker und Online-Therapie-Präventionsprogramme. Ehrenamtliche (Vortrags-)Tätigkeit v.a. in den Bereichen Hospizarbeit/ Palliative Care sowie Suizidprävention.

Prof. EM. Dr. med. Werner Felber
(Ehrenmitglied)
Facharzt für Psychiatrie und Neurologie
Seine wissenschaftlichen Schwerpunkte sind die Erforschung der Suizidalität, die Lithiumbehandlung affektiver Störungen und die Psychiatrie-Historie. Er war u. a. ehrenamtlich langjähriger Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention.

Dr. med. Mark D. Frank
Notfallmediziner
Sein beruflicher Schwerpunkt ist die Notfallmedizin mit leitender Tätigkeit in Görlitz, Dresden und Filderstadt; die Versorgung von Patienten mit akuten gravierenden Suizidversuchen veranlasste ihn, seine Erfahrungen in wissenschaftliche Projekte der Suizidforschung einzubringen.

Dr. – Ing. Nadine Glasow
Architektin, Stellvertretende Vorstandsvorsitzende
Ihre Forschungsschwerpunkte sind die bauliche Suizidprävention, Hotspots im öffentlichen Raum sowie Healing Environments. Ehrenamtlich engagiert sie sich im Nationalen Suizidpräventions-programm, bei dem sie die AG Bauwerke und Umwelt leitet.

Dr. rer. nat. Cathleen Grimsen
Psychologin, Referentin Universität Bremen
Als Psychologin und Biologin lag ihr Schwerpunkt in der neurowissenschaftlichen Erforschung von Kognition und Wahrnehmung; jetzt ist sie mit Wissenschaftsorganisation, Hochschulplanung und universitären Zukunftsprojekten befasst.

Daniela Hery LL.M. (Medizinrecht)
Anwältin, Schwerpunkt Medizinrecht
Ihre Forschungsschwerpunkte sind Organisation und Organisationsver-schulden im Gesundheitswesen sowie Fragen um Einschränkungen der Einwilligungsfähigkeit bei Patienten. Sie ist im Nationalen Suizidpräventionsprogramm als Expertin für Recht tätig und Geschäftsführerin der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention.

Prof. Dr. med. Burkhard Jabs
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Supervisor (IFT), Mitglied des Vorstandes
Er ist im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) und im Beirat des Dresdner Bündnisses gegen Depression tätig.

PD Dr. med. habil. Ute Lewitzka
Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Vorstandsvorsitzende
Ihr wissenschaflicher Schwerpunkt liegt auf der Erforschung des suizidprotektiven Effektes von Lithium. Sie engagiert sich ehrenamtlich in der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention.
Kuratorium
Unsere wissenschaftliche Arbeit wird begleitet und beraten durch das Kuratorium des Werner-Felber-Institutes.

Dr. Katharina Bennefeld-Kersten
Psychologin
Ihre Forschungsschwerpunkte sind Hintergrundumstände und Risikofaktoren für die Entwicklung von Suizidalität im Gefängnis und die Entwicklung von Präventionsmaßnahmen. Datenerhebung, aller Suizide in Gefängnissen Deutschlands ab 2000.

Prof. Dr. Jürgen Hoyer
Psychologischer Psychotherapeut
Jürgen Hoyer ist Professor für Behaviorale Psychotherapie an der Technischen Universität Dresden und Leiter der Institutsambulanz und Tagesklinik für Psychotherapie der TU Dresden. Seine wissenschaftlichen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Psychotherapieforschung, Generalisierte Angststörung, Soziale Angststörung, Verhaltensaktivierung und Sexuelle Störungen.

Assoc. Prof. PHD. Priv.-Doz. Dr. Thomas Niederkrotenthaler MMSC
Doktor der Medizin, Master of Public Health Siences, Doktor der Philosophie
Schwerpunkte seiner Forschung im Bereich der Suizidprävention sind Epidemiologie, Einflussfaktoren, Prävention und Medienwirkung (Papageno-Effekt); 2007 Gründung der „Wiener Werstätte für Suizidforschung“, engagiert sich u.a. im Karolinska Institut (Stockholm, Schweden), der Division for Injury Response & Division for Violence Prevention (Atlanta/Georgia, USA).

Prof. Dr. med. Thomas Reisch
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
Ist Ärztlicher Direktor des Psychiatriezentrums Münsingen. Sein Forschungsschwerpunkt ist die Suizidprävention an Brücken. Er engagiert sich in mehrern Verbänden, u.a. als Präsident des Berner Bündnisses gegen Depression.

Prof. Dr. med. Barbara Schneider, (EU) M. SC., MHBA
Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
Ihr wissenschaftlicher Schwerpunkt sind Risikofaktoren für Suizid. Sie engagiert sich ehrenamtlich für die Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention und beim Nationalen Suizidpräventionsprogramm.

Prof. Dr. med. Dr. H.C. Manfred Wolfersdorf
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
Seine Forschungsschwerpunkte sind Depressionsforschung und -behandlung, Suizidforschung, klinische Psychophysiologie, Psychotherapie, chronisch psychisch Kranke, Versorgungsforschung und Krankenhausentwicklung.
Er engagiert sich in zahlreichen Gesellschaften, u.a. DGS und IASP.
Team
Unsere Mitarbeiter:innen

M. Sc. Dana Barbakow
(Psychologie)
Als wissenschaftliche Hilfskraft ist sie als Trainerin bei der Durchführung des Suizid-Präventionsprojektes an Schulen beteiligt. Neben der Arbeit am WFI absolviert sie die Ausbildung zur psychologischen Psychotherapeutin.

M. Sc. Sarah Blackert
(Psychologie)
Als wissenschaftliche Mitarbeiterin ist sie aktuell für die Konzeption und Pilotierung eines Workshops zur Förderung psychischer Gesundheit im Unternehmen und betrieblicher Suizidprävention verantwortlich.

M.Sc. M.A. Dipl.-Heilpäd. Andreas Borowicz
(Ansprechpartner Öffentlichkeitsarbeit)
Er unterstützt das WFI in allen Fragen des Marketing und der Öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehören die Redaktion von Publikationen, die Organisation von Veranstaltungen sowie das Fundraising.

M. Sc. Lena Dittmann
(Psychologie)
Als wissenschaftliche Mitarbeiterin ist sie in erster Linie für die Organisation und Durchführung des Workshops „Umgang mit Suizidalität bei Schüler:innen“ für pädagogisch Handelnde verantwortlich. Neben der Arbeit am WFI absolviert sie die Ausbildung zur psychologischen Psychotherapeutin.

B. Sc. Jördis Grassl
(Psychologie)
Sie unterstützt als Trainerin das sachsenweite Suizid-Präventionsprogramm an Schulen.

M. Sc. Luna Grosselli
(Psychol. Psychotherapeutin)
Ansprechpartnerin für Lehrer
Luna Grosselli ist für die Entwicklung, Evaluation und Durchführung eines Workshops für Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter:innen und pädagogische Fachkräfte zum Umgang mit suizidalen Schüler:innen verantwortlich.

M. Sc. Elisa Helbig
(Psychologie)
Ansprechpartnerin für Schulen
Sie ist wissenschaftliche Mitarbeiterin und als Ansprechpartnerin für Schulen in erster Linie für die Organisation und Durchführung der Präventions-Workshops verantwortlich.

Dipl.-Ing. Eike Hübenthal
(Vermessungswesen)
Als IT-Berater kümmert er sich um die Hard- und Software und ist für die Pflege und Wartung von Datenbanken und der Webseiten verantwortlich.

B. Sc. Özge Karakas
(Psychologie)
Sie ist Master Studentin an der TU Dresden, Klinische Psychologie und Psychotherapie. Als wissenschaftliche Hilfskraft unterstützt sie das schulbasierte Prävention Programm. Ihr wissenschaftlicher Schwerpunkt liegt auf der Erforschung von Depression und Suizidalität.

Prof. Dr. Susanne Knappe
Professur für Gesundheitswissenschaften an der Evangelischen Hochschule Dresden, Psychologische Psychotherapeutin für Erwachsene mit Zusatzqualifikation Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.

Dr. phil., Dipl.-Ing. Katharina König
(Innenarchitektur + Psychologie)
Ansprechp. Kliniksuiziddatenbank und Hotspots
Ihr Forschungsschwerpunkt liegt im Bereich nutzerfreundliche Architektur und (baulicher) Suizidprävention. Sie betreut die Suiziddatenbank und die suizidologische Forschungsdatenbank.

M. Sc. Luisa Krause
(Psychologie)
Ansprechpartnerin für Schulen
Sie ist wissenschaftliche Mitarbeiterin und als Ansprechpartnerin für Schulen in erster Linie für die Organisation und Durchführung der Präventions-Workshops verantwortlich.

B. Sc. Regina Linke
(Psychologie)
Sie unterstützt als Trainerin das sachsenweite Suizid-Präventionsprogramm an Schulen.

B. Sc. Tobias Riemschüssel
(Psychologie)
Er unterstützt als Trainer das sachsenweite Suizid-Präventionsprogramm an Schulen.

B. Sc. Julia Streidl
(Psychologie)
Sie unterstützt als Trainerin das sachsenweite Suizid-Präventionsprogramm an Schulen.

Dipl.-Psych. Jonathan Walther
(Psychologie)
Als wissenschaftlicher Mitarbeiter liegt sein Schwerpunk in der Weiterentwicklung der Initiative HEYLiFE (zuvor NeSuD), im Ausbau des Online-Infoportals sowie der Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit.

Dr. Juli von Borell du Vernay
(Psychologie)
Ansprechp. Infoportal & Netzwerk. Wissenschaftliche Mitarbeit, Leitet die Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit und entwickelt das Infoportal HEYLiFE weiter.
Ehemalige Mitarbeiter:innen
B. Sc. Martin Aresin (Psychologie)
M. Sc. Greta Brückner (Psychologie)
M. Sc. Lara Dehmlow
M. Sc. Maximilian Ehlers (Psychologie)
Simon Kerner
B. A. Christiane Lichtenberger
Jenny Schneider
Jobs
Wissenschaftliche Hilfskraft (Projekt HEYLiFE: Netzwerk für Suizidprävention in Sachsen)
Am Werner-Felber-Institut für Suizidprävention und interdisziplinäre Forschung im Gesundheitswesen e.V. sind vorbehaltlich der Mittelzuweisung / vorhandener Mittel, ab sofort mehrere Stellen als wiss. Hilfskraft (WHK) mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 19h/Woche zu besetzen.
mehr Infos, PDF-Download
Satzung
§ 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen „Werner-Felber-Institut für Suizidprävention und interdisziplinäre Forschung im Gesundheitswesen“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz „e. V.“ führen.
- Der Verein hat seinen Sitz in Dresden.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Zweck des Vereins ist die Förderung interdisziplinärer Forschung im Gesundheitswesen mit dem Schwerpunkt der Suizidprävention. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Durchführung eigener Forschungsprojekte und Koordination von Forschungsprojekten Dritter,
- Fortlaufende Erhebung und Auswertung von Daten im Gesundheitswesen, Publikation der Ergebnisse, u.a. durch Pflege der im Rahmen eines BMG-Forschungsprojektes entwickelten Kliniksuiziddatenbank,
- Förderung der Vernetzung von Wissenschaftlern und Information zu laufenden und abgeschlossenen Forschungsprojekten, u.a. durch Entwicklung und Betrieb einer Informationsplattform zu Forschungsaktivitäten im Bereich der Suizidprävention,
- Wissenschaftliche Begleitung von Promotionen zur Suizidprävention und interdisziplinären Forschung im Gesundheitswesen,
- Förderung der Forschung im Gesundheitswesen durch Vergabe von Stipendien oder Preisen, soweit dies die Vereinsmittel erlauben,
- Begleitung und Förderung des Wissenstransfers in die Praxis, beispielsweise durch Öffentlichkeitsarbeit.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jede volljährige natürliche Person und jede juristische Person werden. Das Institut besteht aus aktiven (ordentlichen) Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.
- Die Aufnahme in den Verein als ordentliches Mitglied erfolgt auf schriftlichen Antrag an den Vorstand inklusive schriftlicher Empfehlung eines Mitgliedes des Vereins.
- Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag. Sollten Einwände eines Vorstandmitglieds bestehen, so wird eine Aussprache im Vorstand erfolgen. Können die Einwände nicht ausgeräumt werden, besteht ein Vetorecht. Sollten innerhalb von vier Wochen keine Bedenken geäußert werden, wird der Antrag angenommen.
- Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes durch einfache Mehrheit der Mitgliederversammlung ernannt. Es soll sich um Personen handeln, die sich in besonderer Weise um die Forschungsthemen des Vereins verdient gemacht haben.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss, bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtsfähigkeit.
- Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Der Austritt kann nur mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres erklärt werden.
- Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es
a) schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise geschädigt oder die ihm nach der Satzung obliegenden Pflichten wiederholt verletzt hat oder
b) mehr als 12 Monate mit der Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist und trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung des Ausschlusses die rückständigen Beiträge nicht eingezahlt hat.
Den Ausschluss eines Mitglieds beschließt die Mitgliedsversammlung mit Begründung gegenüber dem Betroffenen und mit ¾-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Dem Mitglied ist Gelegenheit zu geben, in der Mitgliederversammlung zu den Gründen des Ausschlusses Stellung zu nehmen. Diese sind ihm mindestens zwei Wochen vorher mitzuteilen.
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Jedes Mitglied hat das Recht, an Vereinsveranstaltungen teilzunehmen und wird hierzu schriftlich eingeladen. Jedes ordentliche und jedes Ehren-Mitglied hat gleiches Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.
- Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen des Vereins zu fördern, insbesondere regelmäßig seine Mitgliedsbeiträge zu leisten und, soweit es in seinen Kräften steht, die Projekte des Vereins durch seine Mitarbeit zu unterstützen. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Geschäftsordnung des Vereins zu achten.
§ 6 Mitgliedsbeiträge
- Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Dabei ist die Offenheit des Vereins für die Allgemeinheit angemessen zu berücksichtigen. Die Beiträge werden im Lastschriftverfahren eingezogen. Der Vorstand kann im Einzelfall Beiträge stunden oder erlassen.
- Ehrenmitglieder sind von den Mitgliedsbeiträgen befreit.
§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand, das Kuratorium und die Mitgliederversammlung.
§ 8 Vorstand
- Dem Vorstand des Vereins obliegen die Vertretung des Vereins nach § 26 BGB und die Führung seiner Geschäfte gemäß der Satzung. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlungen einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung und schriftlicher Einladung der Mitglieder,
b) die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung,
c) die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Anfertigung des Jahresberichts,
d) die Schließung von Verträgen, Einstellung von Mitarbeitern, Vergabe von Stipendien und Preisen, Abgabe von Erklärungen gegenüber Behörden,
e) Prüfung, Kontrolle und Vergabe von Geldern laut Geschäftsordnung,
f) die Aufstellung einer Geschäftsordnung und Prüfung der Einhaltung dieser Ordnung,
g) die Aufnahme neuer Mitglieder. - Der Vorstand besteht aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern, darunter ein Vorstandsvorsitzender.
- Zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt (Vier-Augen-Prinzip).
- Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt. Mitglieder des Vorstands können nur Mitglieder des Vereins sein; mit der Mitgliedschaft im Verein endet auch die Mitgliedschaft im Vorstand. Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines Mitglieds durch die Mitgliederversammlung sind zulässig. Ein Mitglied bleibt nach Ablauf der regulären Amtszeit bis zur Wahl seines Nachfolgers im Amt. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so sind die verbleibenden Mitglieder berechtigt, ein Mitglied des Vereins bis zur Wahl des Nachfolgers durch die Mitgliederversammlung in den Vorstand zu wählen.
- Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Sitzungen können von jedem Vorstandsmitglied mit einer Frist von 14 Tagen einberufen werden. Der Vorstand ist nur beschlussfähig, wenn alle Mitglieder anwesend sind. Fernmündliche Absprachen sind möglich und können die aktive Teilnahme ersetzen. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
- Die Beschlüsse des Vorstandes sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Protokollführer sowie vom Vorsitzenden zu unterschreiben.
- Der Vorstand kann für seine Tätigkeit eine Vergütung nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung erhalten.
§ 9 Kuratorium
- Das Kuratorium begleitet die wissenschaftliche Arbeit des Instituts fachlich. Der Vorstand informiert das Kuratorium in regelmäßigen Abständen über aktuelle und geplante Vorhaben. Mitglieder des Kuratoriums können fachliche Einwände, Optimierungs- und Ergänzungsvorschläge einbringen. Einwände des Kuratoriums führen je nach Themengebiet zur Aussprache im Vorstand oder in der Mitgliederversammlung.
- Das Kuratorium besteht aus bis zu 12 Mitgliedern. Sie werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit bestimmt. Es soll sich um Personen handeln, die sich im Bereich der Wissenschaft hinsichtlich der Institutsziele im besonderen Ausmaß verdient gemacht haben und aus dieser Erfahrung heraus den Vorstand und die Mitgliederversammlung beraten können.
- Die Mitglieder des Kuratoriums sind keine Mitglieder des Vereins. Sollte eine Mitgliedschaft bei Ernennung bestehen, so ruht die Mitgliedschaft über die Dauer der Mitwirkung im Kuratorium.
- Die Amtszeit von Kuratoriumsmitgliedern endet mit Austrittserklärung oder Tod. Ein Kuratoriumsmitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung abberufen werden, wenn es schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise geschädigt hat.
§ 10 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten:
a) Festlegung der Mitgliedsbeiträge,
b) Festsetzung des Haushaltsplanes,
c) Vorschlag neuer ordentlicher Mitglieder und Ausschluss von Mitgliedern aus dem Verein,
d) Ernennung von Ehrenmitgliedern,
e) Wahl und Entlassung des Vorstandes,
f) Entscheidung über eine Vergütung des Vorstandes bzw. eine entgeltliche Anstellung und Entlassung der Vorstandsmitglieder,
g) Entgegennahme des Jahresberichtes und Entlastung des Vorstandes,
h) Änderungen der Satzung,
i) Auflösung des Vereins. - Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Satzungsänderungen bedürfen der Mehrheit von drei Vierteln, der Beschluss über die Auflösung des Vereins der Zustimmung von neun Zehnteln der abgegebenen Stimmen.
- Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden dann statt, wenn es dem Interesse des Vereins dient oder wenn die Einberufung von 25% der Mitglieder gefordert wird.
- Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden, bei seiner Verhinderung durch ein anderes Mitglied des Vorstandes einberufen. Die Einberufung erfolgt durch Anschreiben der Mitglieder unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung. Bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung hat der Vorstand die von den Mitgliedern gewünschten Tagesordnungspunkte aufzunehmen.
- Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem der weiteren Vorstandsmitglieder geleitet.
- Über den Ablauf der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll zu fertigen. Dieses ist vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben.
§ 11 Rechnungsprüfer
- Auf der Mitgliederversammlung sind zwei Rechnungsprüfer zu wählen. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.
- Die Rechnungsprüfer überprüfen die Kassen und Geschäfte des Instituts zumindest einmal im Geschäftsjahr. Über das Ergebnis ist auf der jeweils nächsten Mitgliederversammlung zu berichten.
§ 12 Auflösung des Vereins, Beendigung aus anderen Gründen
- Im Falle der Auflösung des Vereins sind die Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren, falls die Mitgliederversammlung keine anderen Personen beruft.
- Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuergünstiger Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Technische Universität Dresden, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne des Vereines zu verwenden hat.
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.